Betriebspraktikum in Klasse 9

Aufgabe und Ziel des Praktikums

Sinn des Praktikums ist es, den SchülerInnen dabei zu helfen, einen Einblick in die Arbeitswelt zu gewinnen. Mit den im Unterricht erworbenen theoretischen Kenntnissen und Fähigkeiten sollen sie während des Praktikums ausgewählte Berufsfelder genauer kennen lernen. Damit erhalten die SchülerInnen die Gelegenheit, neben dem theoretisch orientierten Lernen in der Schule Aspekte des praktischen Handelns im Beruf zu erproben. Schulisches Lernen kann die eigene Erfahrung und die Beurteilung der Welt verengen, die praktische Arbeit im Praktikum kann solche Verengungen korrigieren.

Das Praktikum hat eine orientierende Funktion, die Erfahrungslernen in einem Teilbereich der Arbeitswelt ermöglicht; damit soll eine Hilfestellung für den individuellen Prozess der Berufswahlorientierung geboten werden. Es handelt sich jedoch nicht um ein Erprobungs-bzw. Berufsfindungspraktikum als unmittelbare Vorbereitung auf einen bestimmten Beruf. Da viele SchülerInnen in der Jahrgangsstufe 9 des Gymnasiums noch keine oder aber ungenaue Vorstellungen über ihren künftigen Beruf haben, ist es sinnvoll, einen Praktikumsplatz in einem beruflichen Bereich zu suchen, der den derzeitigen Interessen am ehesten entspricht. Ein wichtiges Ziel des Praktikums besteht darin, einen Einblick in die Arbeitswelt zu erhalten und sich mit den gemachten Erfahrungen (selbst-)kritisch auseinander zu setzen.

Während des Praktikums sind Tätigkeiten auszuüben, für die keine bestimmte Ausbildung nötig ist. Eine Betreuerin bzw. ein Betreuer gibt im Betrieb für bestimmte Tätigkeiten Anweisungen und Unterstützung. Ähnlich wie in der Berufsausbildung soll die Praktikantin bzw. der Praktikant sich auch über die Arbeitsabläufe informieren.

Unsere Schule möchte eine Orientierung in der Arbeitswelt in besonders intensiver Weise dadurch ermöglichen, dass sich die SchülerInnen für einen Praktikumsplatz im sozialen Bereich entscheiden. Dazu gehören Krankenhäuser, Kindergärten und weitere soziale Einrichtungen wie beispielsweise Altenheime. Die SchülerInnen machen bei Tätigkeiten für Schwache und Hilfsbedürftige die Erfahrung gebraucht zu werden; in einem bestimmten Umfang können sie dabei eine besondere Verantwortung übernehmen. Eine solche Erfahrung kann nach den bisherigen Beobachtungen der Schule sehr motivierend für die PraktikantInnen sein. Auch der Aspekt ‚Umwelt‘ kann hier als sinnvolle Herausforderung für die SchülerInnen in Betracht gezogen werden, indem sie einen Praktikumsplatz auch nach dem Kriterium wählen, wo sie einen verantwortlichen Umgang mit der Natur lernen können.

Häufig ist die Besorgnis zu hören, SchülerInnen dieses Alters können durch ein solches Praktikum emotional überfordert werden. Nach bisherigen Erfahrungen gehen gerade die MitarbeiterInnen in sozialen Einrichtungen besonders aufmerksam und sensibel auf die PraktikantInnen ein, um mögliche Überforderungen zu verhindern. Die Schule appelliert daher an alle SchülerInnen, sich mit der Wahl eines Praktikumsplatzes im sozialen Bereich für andere Menschen einzusetzen.

Bewerbungsverfahren

Die selbstständige Suche des Praktikumsplatzes und die Entscheidung für ein Praktikum nach eigener Wahl gehören zu den Aufgaben der SchülerInnen, was eine Hilfestellung durch Schule und Elternhaus natürlich nicht ausschließt. Im Deutschunterricht wird das Schreiben einer Bewerbung behandelt. Die Bewerbungen sind direkt an die Betriebe zu richten.

Die Firma Bertelsmannn stellt Praktikumsplätze im kaufmännischen Bereich (Industriekaufmann, -frau; Fachinformatiker/in) oder im gewerblichen Bereich (Mediengestaltung (nur eine Stelle); Buchbinderei; Druckerei) zur Verfügung. Bewerbungsunterlagen (Anschreiben mit Praktikumszeitraum (01.12. – 22.12. 2011) und Stellenwunsch, letztes Zeugnis, Lebenslauf, eventuelle Bescheinigung über andere Tätigkeiten im Verein, Kirchengemeinde o.ä.) sind zu richten an:

Kaufmänn. Bereich: Bertelsmann AG (Hauptverwaltung); z. Hd. Frau Martina Bierwe, Carl-Bertelsmann-Str., 33311 Gütersloh.

Gewerbl. Bereich: Mohn Media (Abtlg. M.P.), z. Hd. Frau Probeck, Carl-Bertelsmann-Str. 161, 33361 Gütersloh.

Auch die Firma Nobilia in Gütersloh hat großes Interesse an Praktikanten/-tinnen vom ESG.

Wahl des Betriebs

Bei der Auswahl des Betriebs, in dem das Praktikum absolviert werden soll, ist darauf zu achten, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsbetrieb handelt. Laut Erlass des Schulministeriums muss er vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht und die schulische Betreuung während der Praktikumszeit sichergestellt werden können. Bei einer Entfernung des Praktikumsplatzes von 3,5 km bis zu 35 km von der Schule übernimmt der Schulträger die Fahrtkosten am Ende des Praktikums nach Vorlage der Fahrscheine. Dabei ist stets die günstigste Kostenvariante zu wählen (z. B. ein Monatsticket anstelle von Wochen- oder Einzelkarten). Nähere Informationen dazu und ein Erstattungsformular befinden sich auf einem Extrablatt, das noch verteilt wird. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Praktikumsplatz nicht weiter als 35 Kilometer von der Schule entfernt liegen darf, da in diesem Fall Besuche vor Ort durch eine betreuende Lehrkraft nicht mehr zu gewährleisten sind und auch während des Praktikums ein unmittelbarer Kontakt zur Schule aufrecht erhalten bleiben soll. Zu einer täglichen Arbeitszeit von sieben Stunden kämen weitere zeitliche Belastungen hinzu, die die Freizeit verringerten. Darüber hinaus sind in Gütersloh ausreichend Praktikumsplätze vorhanden.

Wichtig: Praktika in elterlichen Betrieben sind nicht möglich. Auch ein Praktikum in einer Grundschule ist ausdrücklich nicht empfehlenswert (in der eigenen Grundschule nicht gestattet!), da am ESG Wert darauf gelegt wird, dass alle Schülerinnen und Schüler ein anderes Berufsfeld und für sie noch unbekannte Arbeitsbedingungen kennen lernen, um den erwünschten „Blick über den Tellerrand“ zu gewährleisten. Der Arbeitsbereich Schule ist demnach nicht als Praktikumsmöglichkeit vorgesehen.

Die Polizei in Gütersloh informiert darüber, dass sie nur Praktikanten der Sekundarstufe II beschäftigt, eine Bewerbung als Schüler/in der Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 ist daher aussichtslos.

Vor- und Nachbereitung des Praktikums im Unterricht

Der Schwerpunkt der Vor- und Nachbereitung liegt im Deutsch- und Politikunterricht in der Jahrgangsstufe 8. Dort erhalten die SchülerInnen mittels Internetrecherche u.a. auch Informationen über auszuwählende Berufsfelder und Berufe sowie Hinweise zur Abfassung eines Bewerbungsschreibens.

Dauer des Praktikums und Arbeitszeit

Das Praktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Wochen. Gemäß den Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes beträgt die tägliche Arbeitszeit sieben, die wöchentliche 35 Stunden. Auf Grund der Pausen wird die tägliche Verweildauer im Betrieb jedoch länger als sieben Stunden betragen, die vorgegebene Arbeitszeit soll vom Betrieb allerdings nicht überschritten werden.

Betreuung während des Praktikums

Die Betreuung erfolgt durch MitarbeiterInnen des Betriebs. Der Einsatz der PraktikantInnen orientiert sich an der Ausbildungspraxis des Betriebs. Die SchülerInnen unterliegen dem Weisungsrecht des Betriebspersonals. Die betreuende Lehrkraft der Schule nimmt in der Regel zwei Besuche im Betrieb vor.

Versicherungsschutz

Das Praktikum unterliegt als verbindliche schulische Veranstaltung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Vergütungsverbot der Praktikumstätigkeit

Die SchülerInnen sind keine ArbeitnehmerInnen, daher erhalten sie für ihre Tätigkeiten während des Praktikums keine Vergütung.

Erkrankung der Praktikantin bzw. des Praktikanten

Im Krankheitsfall sind sofort Betrieb und Schule in Kenntnis zu setzen.

Praktikumsbericht

Die SchülerInnen haben während eines angemessen langen Zeitraums nach dem Praktikum einen Bericht anzufertigen. Im Politikunterricht wird der Aufbau besprochen, an dem sich die SchülerInnen zu orientieren haben. Dies setzt regelmäßige Aufzeichnungen und Aufmerksamkeit im Betrieb voraus. Betriebliche und schulische BetreuerInnen sind bei der Erstellung des Berichts beratend tätig. Der Bericht wird nach der in der Schule gültigen Praxis von der Betreuungslehrkraft korrigiert, begutachtet und mit einem Notenvorschlag versehen. Die Politiklehrkraft erteilt die abschließende Note, die in die Endnote für das Fach Politik einfließt.

Gesundheitsuntersuchung, Arbeits-, Impf- und Gesundheitsschutz

Für ein Praktikum in bestimmten Bereichen (z. B. Restaurants, Hotels und sozialen Einrichtungen) ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nötig. (Der Termin dazu wird rechtzeitig bekannt gegeben). Die Kosten werden vom Schulträger übernommen. Die Schule macht jedoch darauf aufmerksam, dass zusätzliche Termine, die durch Versäumnisse der SchülerInnen nötig werden, da sie den Anordnungen des Gesundheitsamtes nicht nachgekommen sind oder Termine nicht fristgerecht eingehalten haben, von den Eltern und Erziehungsberechtigten zu bezahlen sind.

Falls Praktika in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kinderheimen absolviert werden, ist eine Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz gegen Kinderkrankheiten (z. B. Poliomyelitis, Mumps und Röteln bei Schülerinnen) rechtzeitig vorzulegen.

Für die sonstige Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ist der Praktikumsbetrieb verantwortlich.