Beratungsangebote ab Klasse 9
Jahrgangsstufe 9
Im 1. Halbjahr werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung interessierte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der Real-, Haupt- und Gesamtschule über die Gliederung und die Regelungen der gymnasialen Oberstufe (vor allem der Einführungsphase) sowie die Modalitäten einer eventuellen Anmeldung am Evangelisch Stiftischen Gymnasium informiert. Am Anfang des 2. Halbjahres erfolgt eine erste Information der Schülerinnen und Schüler unserer 9. Klassen über die Struktur der gymnasialen Oberstufe (besonders der Einführungsphase) durch den Oberstufenkoordinator. Hierbei werden die Bedingungen für die Wahl der Kurse der Einführungsphase vorgestellt und auch die Konsequenzen für den weiteren Oberstufenverlauf geschildert.
Durch die Einführung des vom Schulministerium bereitgestellten Computerprogramms LUPO wird eine intensive aktive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Zudem kann durch dieses Programm jede Schülerin / jeder Schüler ihren / seinen individuellen Weg durch die gymnasiale Oberstufe selbstständig verfolgen.
Eine Vertiefung und gleichzeitig eine Verbreiterung dieser Informationen findet im Rahmen einer zentralen Aulaveranstaltung statt, zu der vor allem die Eltern der Schülerinnen und Schüler eingeladen werden. Selbstverständlich sind hierbei auch alle inzwischen neu angemeldeten Schülerinnen und Schüler der anderen Schulformen und deren Eltern herzlich willkommen.
Während der Wahl der Kurse für die Einführungsphase am Ende der Jahrgangstufe 9 werden in der Regel Nachmittagstermine anberaumt, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Kurswahl individuell oder in Gruppen mit dem Oberstufenkoordinator besprechen und abstimmen können.
Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11)
Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase sowie die neu angemeldeten Schülerinnen und Schüler der anderen Schulformen werden neu gebildeten Klassenverbänden zugeteilt. Die Betreuung dieser neuen Stammklassen erfolgt durch jeweils einen Beratungslehrer. Dieser überprüft – auch unter Zuhilfenahme des Computerprogramms LUPO – die Kurswahlen seiner Schülerinnen und Schüler, klärt Unstimmigkeiten mit der Oberstufenverwaltung ab, überprüft Umwahlwünsche und steht auch für die Lösung sonstiger klasseninterner Probleme bereit. Er verwaltet die Noten seiner Kursgruppe und stellt diese während der Zeugniskonferenzen dem Gesamtkollegium vor. Rechtzeitig erläutert er daher seiner Gruppe auch die Versetzungsbedingungen für die Versetzung in die Qualifikationsphase.
Im Rahmen der Jahrgangsstufenpflegschaft stellen die Beratungslehrer auch den Eltern die wesentlichen Züge des Ablaufs der Einführungsphase vor.
Während des 2. Halbjahres erfolgt durch den Oberstufenkoordinator in den einzelnen Stammgruppen eine Erläuterung der Modalitäten der am Ende der Einführungsphase stattfindenden Wahl der Leistungskurse und Grundkurse für die Qualifikationsphase. Im Verlauf des anschließenden Wahlaktes wird ein Nachmittagstermin anberaumt, an dem Probleme und Fragen zu der Wahl individuell mit dem Oberstufenkoordinator besprochen werden können.
Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12/13)
Während der Qualifikationsphase wird jede Schülerin / jeder Schüler von einem Beratungslehrer begleitet, der gleichzeitig einer der beiden Leistungskurslehrer der Schülerin / des Schülers ist. Hierdurch können zu jeder Zeit individuelle Fragen zur Schullaufbahn (Ab-/Umwahlen von Kursen, Punktberechnung, Fragen zur Abiturzulassung) direkt und unbürokratisch besprochen werden. Für übergeordnete Fragen steht der Oberstufenkoordinator jederzeit zur Verfügung.
Im Rahmen zweier zentraler Pflichtveranstaltungen werden die Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitung über die Bedingungen und den Ablauf der Abiturprüfung informiert.
Im Verlauf der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung betreut der Beratungslehrer seine Schülerinnen und Schüler, indem er Zwischenstände und deren Konsequenzen bespricht und Chancen auslotet. Zu guter Letzt hat er die Ehre und Freude, den Schülerinnen und Schülern seines Beratungskurses das Abiturzeugnis zu überreichen.