Schulordnung

Die folgende Regelung ist Bestandteil der allgemeinen Schulordnung:

Nutzungsordnung für elektronische Geräte

Die Nutzung unterschiedlicher elektronischer Geräte zur Unterstützung von Unterricht und zur Verbesserung des Lehrens und Lernens ist selbstverständlicher Bestandteil des Schulprofils des ESG.

Ebenso selbstverständlich zählt die Vermittlung einer umfassenden Medienkompetenz zu den vorrangigen Zielen der Schule.

1. Die Benutzung der Laptops im Unterricht ist in einem eigenen Vertragswerk mit den Eltern und Schülern und Schülerinnen geregelt. Diese Vereinbarungen werden von den folgenden Regeln nicht berührt.

2. Die Benutzung von Handys / Smartphones / Tablets und anderer elektronischer Geräte ist im Unterricht grundsätzlich untersagt. Die widerrechtliche Nutzung führt zur Wegnahme des Geräts gemäß § 53 (2) des NRW SchulG.

Die Wegnahme erfolgt im Regelfall für drei Tage. Eltern können das Gerät nach frühestens 24 Stunden persönlich wieder in Empfang nehmen.

3. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung solcher Geräte auch auf den Verkehrsflächen (Treppenhäuser, Flure) untersagt. Das Verbot gilt auch für die Nutzung von Geräten zum Abspielen von Musik und die Nutzung von Kopfhörern / Ohrhörern.

Erlaubt ist die Nutzung in anderen Räumlichkeiten (z.B. Aufenthaltsräume, Mensa, Schulhof, Bibliothek) während Pausen, in Freistunden und in der Mittagspause.

4. Tethering (Einrichtung eines Smartphones als Hotspot) ist generell untersagt, da es alle Sicherheitsbemühungen der Schule, zu denen sie aus pädagogischer Verantwortung verpflichtet ist, außer Kraft setzt.

Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt nicht nur zur Wegnahme des Geräts, sondern in jedem Fall zu weiteren erzieherischen Maßnahmen.

Sonderregelungen für die Oberstufe:

5. Die Nutzung selbst erworbener Laptops ist nach Absprache mit den die CompuTecS betreuenden Lehrkräften gestattet und erwünscht.

6. Die Nutzung anderer Geräte (Smartphones, Tablets etc.) ist nach ausdrücklicher Genehmigung durch die unterrichtende Lehrkraft gestattet.

Generell gilt: Wenn Geräte nicht genutzt werden (dürfen), sind sie ausgeschaltet.

Von der Schulkonferenz am 04.06.2012 so beschlossen.